Stichtag 28.2.2019
Unternehmer aufgepasst! Einriechung der Jahreslohnzettel und weiterer Meldungen für Zahlungen 2018 bis spätestens 28.2.2019 erledigen.
Unternehmer aufgepasst! Einriechung der Jahreslohnzettel und weiterer Meldungen für Zahlungen 2018 bis spätestens 28.2.2019 erledigen.
Mit 1.1.2019 ist die Kammerumlage 1 (KU 1) zweifach gesenkt worden. Von der Bemessungsgrundlage ausgenommen sind nunmehr die Vorsteuern bzw Erwerbsteuern von Investitionen in das ertragsteuerliche Anlagevermögen.
Die Aussagen der Politiker zum Maßnahmenpaket "Entlastung Österreich" sind bislang sehr vage geblieben. Welche Maßnahmen sind aus heutiger Sicht zu erwarten? Ein Update.
In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen in Großbritannien zum Brexit haben wir uns mit den möglichen steuerlichen Folgen beschäftigt und für Sie zuammengefasst.
Bis zum 15.2.2019 muss der Jahresbeleg 2018 mittels Belegcheck-App und individuellem Authentifizierungscode geprüft werden.
Versäumen Sie keine Fristen und Fälligkeiten beim Finanzamt! Wir haben die wichtigsten Steuertermine im Februar 2019 für Sie zusammengefasst.
Mit 01.01.2019 wurde eine revolutionäre Neuerung in der Sozialversicherung eingeführt – die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM).
Finden Sie hier Informationen rund um Abfertigungssonderfälle.